Lock-Down erreicht die Musikvereine

Der Blasmusikverband Karlsruhe hat die Vereine darauf hingewiesen, dass ab 2.11. bis mindestens 30.11. sämtliche Proben und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr untersagt sind. Sogar entsprechende Proben wären unzulässig, wenn diese für eine Veranstaltung nach o.g. Datum angesetzt wären.

Der Unterrichtsbetrieb kann unter Einhaltung strenger Vorgaben mit entsprechendem Hygiene-Konzept fortgesetzt werden. Einzel- oder Gruppenunterricht ist dabei begrenzt auf 20 Personen.

All das trifft uns sowie auch andere Vereine sehr hart – insbesondere in unserem Jubiläumsjahr 100 Jahre. Wir hoffen sehr, dass wir bald wieder zusammen musizieren können.